Ein unerfüllter Kinderwunsch ist emotional belastend genug, ohne dass auch noch die Kostenfrage im Raum steht. In Österreich hilft der IVF-Fonds Paaren, einen großen Teil der Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung abzudecken. Der Fonds übernimmt aber nicht automatisch alles und nicht für jeden. Ob Sie Anspruch haben, hängt an klaren Voraussetzungen: Alter, medizinische Diagnose, Hauptwohnsitz bzw. Staatsbürgerschaft und die Partnerschaft. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen verständlich, wer den IVF-Fonds nutzen kann, wie viele Versuche gefördert werden, wie viel der Fonds zahlt und was Sie trotzdem selbst tragen müssen.
Wer zahlt die künstliche Befruchtung in Österreich?
Getragen wird der IVF-Fonds gemeinsam von der Sozialversicherung und dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF). Rechtsgrundlage ist das IVF-Fonds-Gesetz, angesiedelt beim Sozialministerium. Der Fonds übernimmt bei Anspruch 70 % der Kosten für die medizinisch notwendige In-vitro-Fertilisation (IVF) samt eng verbundener Leistungen. Die restlichen 30 % bleiben als Selbstbehalt beim Paar.
Wichtig: Der Fonds ist keine Versicherung, die Sie abschließen. Es ist eine gesetzlich geregelte Teilkostenübernahme, die eine Vertrags-Kinderwunschklinik direkt mit dem Fonds abrechnet. Sie müssen also nicht die vollen Kosten vorstrecken, sondern zahlen im Regelfall nur Ihren Anteil direkt an die Klinik.
Gefördert werden dabei die klassischen Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung: die In-vitro-Fertilisation (IVF), bei der Eizelle und Samen im Labor zusammengeführt werden, sowie die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), bei der ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle eingebracht wird. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, entscheidet die Klinik anhand Ihrer Diagnose. Beide Wege fallen grundsätzlich unter die 70-%-Kostenübernahme, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Voraussetzungen für den IVF-Fonds im Detail
Damit der Fonds greift, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt eine davon, entfällt der Anspruch.
Altersgrenzen für Frau und Partner
Die Frau, die das Kind austrägt, darf zum Zeitpunkt der Anmeldung des Versuchs das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Partner bzw. die Partnerin darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (MedUni Wien).
Entscheidend ist das Datum der Anmeldung beim Fonds, nicht der Tag der Eizellentnahme. Wird die Altersgrenze während einer bereits begonnenen Behandlung erreicht, kann der laufende Versuch in der Regel noch abgeschlossen werden. Ein neuer, weiterer Versuch ist danach aber nicht mehr möglich.
Medizinische Indikation
Der Fonds fördert nur, wenn eine fachärztlich festgestellte Ursache vorliegt, die eine natürliche Empfängnis verhindert oder deutlich erschwert. Das IVF-Fonds-Gesetz nennt konkret folgende Indikationen:
- funktionsuntüchtige Eileiter (tubare Sterilität), nachgewiesen etwa durch Hysterosalpingographie oder Pertubation
- Endometriose (mit histologischem Nachweis)
- polyzystisches Ovarialsyndrom (PCO-Syndrom)
- Sterilität des Mannes, belegt durch zwei Spermiogramme im Abstand von vier Wochen
Ob darüber hinaus auch eine idiopathische (ungeklärte) Sterilität nach vollständiger Abklärung anerkannt wird, ist im Einzelfall mit der Klinik zu klären. Die Diagnose stellt und dokumentiert in jedem Fall Ihre Kinderwunschklinik. Sie prüft im Vorfeld, ob die medizinischen Kriterien erfüllt sind.
Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft und Versicherung
Zumindest ein Partner des Paares muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Erforderlich ist außerdem grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft, die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates bzw. der Schweiz oder ein entsprechender Aufenthaltstitel. Die Behandlung wird nur an Vertragszentren durchgeführt, die einen Vertrag mit dem IVF-Fonds haben. In der Praxis ist zudem eine aufrechte Krankenversicherung in Österreich üblich, etwa bei der ÖGK, SVS oder BVAEB – die konkreten Nachweise klären Sie mit Ihrer Klinik.
Partnerschaft und rechtliche Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird eine aufrechte Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft. Bei einer Lebensgemeinschaft ist üblicherweise ein notariell beglaubigter Nachweis nötig. Seit 1. Jänner 2015 sind auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare anspruchsberechtigt, sofern bei der Frau, die das Kind austrägt, eine anerkannte medizinische Indikation vorliegt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie viele Versuche werden gefördert?
Der IVF-Fonds übernimmt die 70 % für höchstens vier Versuche pro Paar. Ein Versuch ist dabei ein Behandlungszyklus von der Stimulation bis zum Embryotransfer.
Kommt es zu einer nachgewiesenen Schwangerschaft mit positiver Herzaktion, stehen für einen weiteren Kinderwunsch grundsätzlich erneut vier geförderte Versuche zur Verfügung – auch dann, wenn die Schwangerschaft nicht fortbesteht. Bleibt die Behandlung nach vier Versuchen erfolglos, endet die Förderung für diese Phase.
Was der Fonds zahlt und was Sie selbst tragen
Die folgende Übersicht zeigt beispielhafte Kosten mit und ohne Fonds. Die konkreten Beträge unterscheiden sich je nach Klinik, Verfahren und Alter. Bitte holen Sie sich immer einen aktuellen Kostenvoranschlag Ihrer Kinderwunschklinik ein.
| Leistung | Mit IVF-Fonds (Ihr Anteil) | Ohne Fonds (Gesamt) |
|---|---|---|
| IVF (unter 35) | ca. € 1.097 | ca. € 3.686 |
| ICSI (unter 35) | ca. € 1.214 | ca. € 4.262 |
| Kryotransfer (FET) | ca. € 288 | — |
Auch mit Anspruch bleibt ein Selbstbehalt von 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gibt es Leistungen, die der Fonds gar nicht abdeckt:
- zusätzliche Voruntersuchungen und Diagnostik
- bestimmte Medikamente, die nicht im geförderten Rahmen liegen
- das Einfrieren und Lagern von Eizellen oder Embryonen (Kryokonservierung)
- manche Zusatzverfahren
Diese Kosten zahlen Paare direkt und zusätzlich. In Summe kann sich also selbst mit Fonds ein spürbarer Eigenanteil ergeben.
Ablauf und Antrag
Der Weg zur Fondsleistung läuft in der Praxis über die Vertragsklinik:
- Erstberatung und Diagnostik in einer Vertrags-Kinderwunschklinik
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Alter, Indikation, Hauptwohnsitz, Partnerschaft)
- Vorlage der Unterlagen (Lichtbildausweis, Meldenachweis, Partnerschaftsnachweis, e-card)
- Anmeldung des Versuchs beim Fonds durch die Klinik
- Behandlungsbeginn – Sie zahlen im Regelfall nur Ihren Anteil direkt an die Klinik
Eine Vorfinanzierung der vollen Kosten ist bei Vertragskliniken normalerweise nicht nötig, weil die Klinik den 70-%-Anteil direkt mit dem Fonds abrechnet.
Planen Sie genügend zeitlichen Vorlauf ein. Zwischen Erstberatung, Diagnostik und dem tatsächlichen Behandlungsbeginn vergehen oft mehrere Wochen bis Monate. Gerade wenn Sie sich der Altersgrenze von 40 Jahren nähern, ist eine frühe Anmeldung entscheidend, damit der Versuch rechtzeitig beim Fonds erfasst wird. Bewahren Sie außerdem alle Befunde und Nachweise gut auf, damit die Klinik den Anspruch zügig prüfen kann.
Häufige Missverständnisse rund um den IVF-Fonds
In der Beratung tauchen immer wieder dieselben Irrtümer auf. Drei davon lohnt es sich klarzustellen:
- "Der Fonds zahlt alles." Nein – es bleibt immer ein Selbstbehalt von 30 %, dazu kommen nicht geförderte Zusatzleistungen.
- "Ich kann beliebig oft einen neuen Versuch starten." Gefördert werden höchstens vier Versuche pro Paar; ein neuer Anspruch auf vier Versuche entsteht erst nach einer nachgewiesenen Schwangerschaft.
- "Entscheidend ist mein Alter bei der Eizellentnahme." Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Anmeldung des Versuchs beim Fonds.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist die Kinderwunschklinik die richtige erste Anlaufstelle. Sie kennt die aktuelle Praxis des Fonds und prüft Ihren Fall individuell.
Wo private Versicherung ansetzt
Der IVF-Fonds deckt einen wesentlichen Teil ab, aber eben nicht alles und nicht dauerhaft. Wer die Altersgrenze überschreitet, keine anerkannte Indikation hat oder die vier geförderten Versuche ausgeschöpft hat, steht schnell vor hohen Eigenkosten. Auch der 30-%-Selbstbehalt und nicht geförderte Zusatzleistungen summieren sich.
Hier kann eine private Absicherung sinnvoll sein, um planbarer zu bleiben. Als Versicherungsagent habe ich die Tarife aller großen österreichischen Gesellschaften im Programm und erkläre verständlich, welche Leistungen rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt wirklich zu Ihrer Situation passen. Wenn es dann so weit ist, lohnt sich auch ein Blick auf die Absicherung rund um die Schwangerschaft und die Versicherung in der Schwangerschaft sowie die möglichen Kosten einer Entbindung im Privatspital.
Fazit
Der IVF-Fonds ist eine wertvolle Unterstützung: 70 % der Kosten für höchstens vier Versuche, sofern Alter, Diagnose, Hauptwohnsitz und Partnerschaft passen. Doch ein Restanteil bleibt immer bei Ihnen, und nicht jede Situation ist förderfähig. Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen früh mit Ihrer Kinderwunschklinik und dem Sozialministerium und überlegen Sie parallel, wie Sie die verbleibenden Kosten planbar absichern.



