Der Wunsch nach einem Kind erfüllt sich nicht für jedes Paar auf natürlichem Weg. Eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder eine ICSI-Behandlung kann dann helfen – ist aber auch mit erheblichen Kosten verbunden. Die gute Nachricht: In Österreich übernimmt der staatliche IVF-Fonds unter bestimmten Voraussetzungen einen großen Teil davon. Die weniger gute: Ein Selbstbehalt und zusätzliche private Kosten bleiben. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was der IVF-Fonds leistet, wer Anspruch hat, was Sie selbst tragen und wo eine private Krankenversicherung sinnvoll ansetzen kann.
Was ist der IVF-Fonds?
Der IVF-Fonds ist eine gesetzlich verankerte, staatliche Einrichtung, die einen Großteil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernimmt. Er wird aus Mitteln des Bundes und der gesetzlichen Krankenversicherung gespeist.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt der Fonds 70 % der Behandlungs- und der dafür notwendigen Medikamentenkosten – und zwar grundsätzlich für vier Versuche je angestrebter Schwangerschaft. Die restlichen 30 % bleiben als Selbstbehalt bei Ihnen (Sozialministerium, IVF-Fonds; MedUni Wien, gesetzliche Voraussetzungen).
Wichtig zu verstehen: Der IVF-Fonds ist nicht dasselbe wie eine normale Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse zahlt eine IVF nicht direkt aus Ihrer üblichen Versicherung – die Förderung läuft über diesen Fonds und nur in dafür zugelassenen Vertragskliniken.
IVF und ICSI – wo ist der Unterschied?
Beide Verfahren sind Formen der künstlichen Befruchtung und beide werden vom IVF-Fonds unter denselben Voraussetzungen gefördert. Der Unterschied liegt in der Art der Befruchtung: Bei der klassischen In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizellen und aufbereitete Samenzellen im Labor zusammengebracht, sodass die Befruchtung von selbst stattfindet. Bei der ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion) wird ein einzelnes Spermium gezielt in die Eizelle eingebracht – das kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Spermienqualität eingeschränkt ist. Welches Verfahren medizinisch sinnvoll ist, entscheidet die Vertragsklinik anhand der Diagnose. Für Ihre Kostenplanung ist der Unterschied relevant, weil der Selbstbehalt bei einer ICSI meist etwas höher liegt als bei einer reinen IVF.
Wer hat Anspruch auf den IVF-Fonds?
Die Förderung ist an klare Kriterien geknüpft. Nur wenn alle erfüllt sind, greift der Fonds. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Alter: Die Frau darf das 40., der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Stichtag jeweils der Geburtstag).
- Partnerschaft: Das Paar muss in aufrechter Ehe, eingetragener Partnerschaft oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben.
- Versicherung & Wohnsitz: Für beide Partner muss eine Leistungszuständigkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung, einer Krankenfürsorgeeinrichtung oder – mit deren Zustimmung – einer privaten Krankenversicherung bestehen; ein Wohnsitz in Österreich ist erforderlich.
- Staatsangehörigkeit: Österreichische Staatsbürgerschaft, Angehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz; andere Personen benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
- Medizinische Indikation: Es muss eine anerkannte medizinische Ursache vorliegen, etwa beidseitig verschlossene oder funktionsuntüchtige Eileiter, Endometriose, ein polyzystisches Ovarialsyndrom (PCO) oder eine eingeschränkte Spermienqualität.
Diese Liste ist bewusst eine Kurzfassung. Die genauen Nachweise – etwa welche Untersuchungen bei welcher Indikation nötig sind und welche Fristen gelten – behandeln wir ausführlich im Ratgeber zu den Voraussetzungen des IVF-Fonds.
Was bleibt selbst zu zahlen?
Auch mit Förderung ist eine künstliche Befruchtung nicht gratis. Es fallen im Wesentlichen zwei Arten von Eigenkosten an:
1. Der 30-%-Selbstbehalt. Dieser ist alters- und behandlungsabhängig und beinhaltet in der Regel bereits die geförderten Medikamente. Nach Angaben einer Vertragsklinik liegt der Eigenanteil pro Versuch etwa in diesem Rahmen:
| Behandlung | Alter der Frau | Selbstbehalt pro Versuch (ca.) |
|---|---|---|
| IVF | bis 35 Jahre | 1.096 € |
| IVF | 35 bis 40 Jahre | 1.170 € |
| ICSI | bis 35 Jahre | 1.214 € |
| ICSI | 35 bis 40 Jahre | 1.287 € |
2. Nicht geförderte Zusatzleistungen. Der Fonds deckt nicht jede Position ab. Leistungen wie ein Erstgespräch, ein Spermiogramm oder die Narkose während der Eizellentnahme sind häufig privat zu bezahlen. Die konkreten Beträge unterscheiden sich stark je nach Klinik; einzelne Preislisten nennen für ein Erstgespräch etwa Beträge im niedrigen dreistelligen Bereich. Über mehrere Versuche summieren sich diese Positionen spürbar. Fragen Sie die Zusatzkosten daher vorab konkret in Ihrer Vertragsklinik ab.
Und ohne Förderung? Die Selbstzahler-Kosten
Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt – etwa wegen der Altersgrenze oder weil keine anerkannte Indikation vorliegt – zahlt als Selbstzahler die vollen Kosten. Ein einzelner IVF- oder ICSI-Zyklus kostet laut einer Klinik-Preisliste rund 4.860 € für die Grundbehandlung, exklusive Narkose und Medikamente. Hinzu kommen Anästhesie und die Hormonpräparate, die pro Zyklus deutlich ins Gewicht fallen können. Über mehrere Versuche entstehen so schnell fünfstellige Beträge. Die tatsächlichen Preise variieren je nach Klinik und Behandlungsplan.
Wo eine private Krankenversicherung ansetzt
Der IVF-Fonds federt die Kosten deutlich ab – aber er lässt einen Rest offen, und er greift nicht in jeder Lebenssituation. Genau hier kann eine private Absicherung sinnvoll sein. Grundsätzlich sind zwei Blickwinkel wichtig:
- Die Kinderwunschbehandlung selbst: Manche privaten Krankenzusatzversicherungen können Leistungen rund um eine künstliche Befruchtung einschließen. Umfang, Wartezeiten und Ausschlüsse unterscheiden sich jedoch stark und sind tarifabhängig. Besteht bereits ein diagnostizierter Kinderwunsch oder läuft schon eine Behandlung, ist ein Neuabschluss für genau dieses Risiko meist nicht mehr möglich – ein vorsorglicher Abschluss lohnt sich also früh.
- Die anschließende Schwangerschaft und Geburt: Führt die IVF zum Erfolg, rückt die Absicherung für Schwangerschaft und Entbindung in den Vordergrund – etwa Sonderklasse im Spital oder freie Arztwahl. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Versicherung in der Schwangerschaft.
Ein zentraler Punkt ist der richtige Zeitpunkt. Krankenzusatzversicherungen kalkulieren das Risiko bei Vertragsabschluss. Steht ein Kinderwunsch bereits konkret im Raum oder ist eine ungewollte Kinderlosigkeit bereits diagnostiziert, gilt das aus Sicht der Versicherung häufig nicht mehr als offenes, sondern als eingetretenes oder absehbares Risiko – die betreffenden Leistungen sind dann meist ausgeschlossen oder gar nicht mehr versicherbar. Wer eine private Absicherung rund um Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt überlegt, sollte sich deshalb frühzeitig informieren, idealerweise bevor eine Behandlung beginnt. Achten Sie dabei besonders auf Wartezeiten: Viele Tarife leisten für bestimmte Bausteine erst nach einer festgelegten Frist, sodass ein zu später Abschluss ins Leere laufen kann.
Welche privaten Bausteine tatsächlich sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Alter und dem Zeitpunkt ab. Als Versicherungsagent habe ich die Tarife aller großen österreichischen Gesellschaften im Programm und erkläre Ihnen verständlich, was ein Tarif rund um Kinderwunsch und Schwangerschaft leistet – und was nicht.
Wie sich eine passende Absicherung für Ihre Situation kalkuliert, sehen Sie hier direkt:
Vertiefende Informationen dazu, welche privaten Tarife rund um die künstliche Befruchtung überhaupt in Frage kommen und worauf bei den Bedingungen zu achten ist, lesen Sie im Ratgeber IVF und Privatversicherung in Österreich.
Der Ablauf einer geförderten IVF – kurz erklärt
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, hier der grobe Weg von der Diagnose bis zur Behandlung:
- Abklärung und Diagnose: In einer Vertragsklinik wird die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit abgeklärt und eine anerkannte Indikation dokumentiert.
- Prüfung der Voraussetzungen: Die Klinik prüft, ob Alter, Versicherung, Partnerschaft und Indikation die Fonds-Kriterien erfüllen.
- Hormonstimulation: Die Frau erhält Hormonpräparate, um mehrere Eizellen heranreifen zu lassen.
- Eizellentnahme (Punktion): Unter Narkose werden die Eizellen entnommen.
- Befruchtung im Labor: Bei der IVF werden Eizelle und Samen zusammengebracht, bei der ICSI wird ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle eingebracht.
- Embryotransfer: Der Embryo wird in die Gebärmutter übertragen. Verbleibende Embryonen können für spätere Kryotransfers eingefroren werden.
- Erfolgskontrolle: Nach rund zwei Wochen zeigt ein Test, ob sich eine Schwangerschaft eingestellt hat.
Bleibt ein Versuch erfolglos, kann im Rahmen der geförderten Versuche ein weiterer Zyklus folgen. Kommt es zu einer Geburt, kann für ein weiteres Wunschkind erneut ein Kontingent geförderter Versuche zur Verfügung stehen.
Fazit
Der IVF-Fonds ist eine starke Unterstützung: 70 % der Kosten für vier Versuche pro angestrebter Schwangerschaft sind eine echte Entlastung. Doch der Selbstbehalt, nicht geförderte Zusatzleistungen und Medikamente bleiben – und ohne Förderung wird es rasch teuer. Prüfen Sie deshalb früh, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und überlegen Sie rechtzeitig, welche private Absicherung für Ihre Situation passt. Alle Zahlen in diesem Ratgeber sollten Sie vor einer Entscheidung mit Ihrer Vertragsklinik und den offiziellen Stellen (Sozialministerium) gegenprüfen, da sich Tarife ändern können.



