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Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information, sind ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Harald Pfaffl ist konzessionierter Versicherungsagent in Österreich und vermittelt Tarife mehrerer Versicherungsgesellschaften.

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Wahlarzt-Kostenerstattung: Wie viel zahlt die Kasse zurück?

Wie viel bekommen Sie beim Wahlarzt von der ÖGK zurück? Rund 80 % des Kassentarifs – so funktioniert die Erstattung, mit Rechenbeispiel und wie Sie einreichen.

Harald PfafflHarald Pfaffl·Aktualisiert 27. Juli 2026·3 Min. Lesezeit
Ärztin im Gespräch mit einer Patientin – Wahlarzt-Kostenerstattung in Österreich
Inhalt
  1. 1.Wie funktioniert die Wahlarzt-Erstattung?
  2. 2.Rechenbeispiel: Was bleibt wirklich übrig?
  3. 3.Wie reiche ich die Wahlarztrechnung ein?
  4. 4.Wahlarzt, Privatarzt, Kassenarzt – der kurze Überblick
  5. 5.Wie eine Versicherung den Eigenanteil auffängt
Prämie berechnen

Sie waren beim Wahlarzt, haben das Honorar bezahlt – und fragen sich jetzt, wie viel Sie von der Kasse zurückbekommen. Die Wahlarzt-Kostenerstattung ist einer der am häufigsten missverstandenen Punkte im österreichischen Gesundheitssystem. Die kurze Antwort: Die ÖGK erstattet rund 80 % – allerdings nicht von Ihrer Rechnung, sondern vom günstigeren Kassentarif. Als Versicherungsagent rechne ich das mit meinen Klientinnen und Klienten regelmäßig durch, weil am Ende oft weniger übrig bleibt, als viele erwarten.

Kurz gesagt: Beim Wahlarzt zahlen Sie das Honorar selbst und bekommen von der ÖGK rund 80 % des Kassentarifs zurück – nicht 80 % Ihrer Rechnung. Da Wahlarzthonorare meist höher liegen, bleibt ein spürbarer Eigenanteil bei Ihnen; in der Praxis kommen oft nur rund ein Viertel bis ein Drittel der tatsächlichen Rechnung zurück. Eine private Wahlarzt-/Privatarztversicherung kann genau diesen Eigenanteil auffangen. Prämie berechnen.

Wie funktioniert die Wahlarzt-Erstattung?

Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Sie bezahlen das Honorar deshalb zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der ÖGK (oder Ihrer zuständigen Kasse) ein. Erstattet wird ein Teil davon – aber die Berechnung überrascht viele.

Entscheidend ist: Die ÖGK erstattet rund 80 % jenes Betrags, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung bekommen hätte – also 80 % des Kassentarifs, nicht 80 % Ihrer Wahlarztrechnung. Da die Honorare von Wahlärzten in der Regel deutlich über den Kassentarifen liegen, bleibt ein Eigenanteil bei Ihnen. Diesen Zusammenhang missverstehen die meisten – und genau er entscheidet, wie viel wirklich zurückkommt.

Rechenbeispiel: Was bleibt wirklich übrig?

Ein vereinfachtes Beispiel macht es deutlich (Richtwerte, je nach Leistung verschieden):

  • Wahlarzthonorar: 150 €
  • Kassentarif für dieselbe Leistung: 50 €
  • Erstattung der ÖGK: rund 40 € (ca. 80 % von 50 €)
  • Ihr Eigenanteil: rund 110 €

Obwohl von „80 % Erstattung" die Rede ist, bleiben in diesem Beispiel rund 110 € der 150-Euro-Rechnung bei Ihnen. Umgerechnet kommen also nur etwa 27 % Ihrer tatsächlichen Ausgabe zurück. Bei Fachärztinnen und Fachärzten mit höheren Honoraren fällt der Eigenanteil oft noch größer aus. Wer regelmäßig zum Wahlarzt geht, für den summiert sich das spürbar.

Wie reiche ich die Wahlarztrechnung ein?

Der Ablauf ist unkompliziert:

  1. Honorar bezahlen. Sie erhalten von der Ordination eine detaillierte, als bezahlt gekennzeichnete (saldierte) Rechnung.
  2. Rechnung einreichen. Bei der ÖGK geht das digital über die App bzw. das Portal MeineÖGK, per Foto/Upload oder klassisch per Post. Andere Kassen (SVS, BVAEB) haben eigene Wege.
  3. Erstattung erhalten. Die Kasse überweist den Kassenanteil auf Ihr Konto, üblicherweise innerhalb einiger Wochen.

Reichen Sie die Rechnung am besten zeitnah ein und heben Sie eine Kopie auf. Seit einiger Zeit ist zudem die elektronische Wahlarztrechnung möglich: Manche Ordinationen übermitteln die Rechnungsdaten direkt an die Kasse, was das Einreichen weiter vereinfacht.

Wahlarzt, Privatarzt, Kassenarzt – der kurze Überblick

Damit die Erstattung Sinn ergibt, hilft die Einordnung der drei Modelle:

  • Kassenarzt: rechnet über die e-card direkt mit der Kasse ab – für Sie ohne Honorar. Außer Zusatzleistungen.
  • Wahlarzt: kein Kassenvertrag; Sie zahlen selbst und bekommen rund 80 % des Kassentarifs zurück.
  • Privatarzt: behandelt komplett ohne Kassenbeteiligung; hier gibt es keine Kassenerstattung.

Die ausführliche Gegenüberstellung mit Vergleichstabelle finden Sie im Ratgeber Privatarzt, Wahlarzt, Kassenarzt – der Unterschied.

Wie eine Versicherung den Eigenanteil auffängt

Genau der Eigenanteil aus dem Rechenbeispiel – die rund 110 € – ist der Grund, warum viele über eine private Absicherung nachdenken. Eine Wahlarzt- bzw. Privatarztversicherung übernimmt je nach Tarif diesen Restbetrag, der nach der Kassenerstattung übrig bleibt. Aus einer offenen Rechnung wird so ein planbarer Fixbetrag.

Was eine solche Absicherung kostet, hängt von Alter, Leistungsumfang und Anbieter ab – die Bandbreite und Beispielprämien habe ich unter Privatarztversicherung: Kosten zusammengestellt. Für Familien besonders relevant: Bei Kindern lohnt sich der frühe Einstieg, weil er einfacher und günstiger ist. Mehr dazu im Ratgeber Wahlarztversicherung fürs Kind.

Allgemeine Informationen zur Kostenerstattung bietet auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) direkt. Wenn Sie wissen möchten, was eine passende Absicherung für Ihre Situation kosten würde, verschaffen Sie sich am einfachsten selbst einen Überblick: Prämie berechnen.

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Häufige Fragen

Wie viel bekomme ich beim Wahlarzt zurück?

Die ÖGK erstattet rund 80 % jenes Tarifs, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung verrechnet hätte – nicht 80 % Ihrer Wahlarztrechnung. Weil Wahlarzthonorare meist deutlich über dem Kassentarif liegen, entspricht die Erstattung in der Praxis oft nur etwa einem Viertel bis einem Drittel Ihrer tatsächlichen Rechnung.

Wie reiche ich eine Wahlarztrechnung bei der ÖGK ein?

Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und lassen sich eine saldierte (als bezahlt gekennzeichnete) Rechnung geben. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein – online bzw. über die App MeineÖGK, per Upload oder per Post. Die Erstattung wird auf Ihr Konto überwiesen.

Was kostet ein Wahlarzt, wenn ich Kassenpatient bin?

Sie zahlen das volle Honorar vor und bekommen anschließend den Kassenanteil zurück. Der Eigenanteil – die Differenz zwischen Honorar und Erstattung – bleibt bei Ihnen. Genau diesen Anteil kann eine private Wahlarzt- bzw. Privatarztversicherung je nach Tarif übernehmen.

Zahlt eine Versicherung den Wahlarzt-Eigenanteil?

Ja. Eine Wahlarzt- bzw. Privatarztversicherung übernimmt je nach Tarif den Eigenanteil, der nach der Kassenerstattung übrig bleibt. So wird aus dem Wahlarztbesuch eine kalkulierbare Sache statt einer offenen Rechnung.

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Harald Pfaffl

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  2. 2.Rechenbeispiel: Was bleibt wirklich übrig?
  3. 3.Wie reiche ich die Wahlarztrechnung ein?
  4. 4.Wahlarzt, Privatarzt, Kassenarzt – der kurze Überblick
  5. 5.Wie eine Versicherung den Eigenanteil auffängt
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